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Neuanmeldung

Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich - spätestens innerhalb eines Monats - bei der für ihn zuständigen Meldestelle (Ärztlicher Bezirksverband oder Kreisverband) anzumelden.

Zuständig ist die Meldestelle, in deren Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung.

Um Ihnen und dem Ärztlichen Bezirksverband Oberbayern die Arbeit zu erleichtern,

Nun können die Ärzte ihre Neuanmeldung über die deut­sch­land­weite Online-Melde­bo­gen­platt­form vornehmen. Dort werden die melde­pflich­ti­gen Daten erfasst und direkt an den zuständigen ÄBV übermittelt. Hier können die Daten digital ins SAVD eingepflegt werden. Der Arzt muss den Meldebogen nicht mehr persönlich unterschreiben und ausdrucken. Bei Neuanmeldungen ist es nur noch erforderlich, Urkunden, z. B. Approbation oder Promotion, beglaubigt einzureichen.

Die Online-Plattform kann auch für Ummeldungen aus anderen Ärztekammern genutzt werden. Änderungen, Ummeldungen innerhalb Bayerns, weitere Praxen können weiterhin formfrei gemeldet werden.

Erforderliche Unterlagen: - Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis gem. § 10 Bundesärzteordnung (BÄO)
- ggf. Promotionsurkunde bzw. ausländische Diplomurkunde mit deutscher Übersetzung
- einfache Kopie vom Pass oder Personalausweis;

Beglaubigungen von ärztlichen Urkunden können beim ÄBO oder den Geschäftsstellen der Ärztlichen Kreisverbände kostenlos angefertigt werden.

Online-Melde­bo­gen­platt­form